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   OLG Brandenburg, 12.12.2022 - 13 UF 164/22   

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OLG Brandenburg, 12.12.2022 - 13 UF 164/22 (https://dejure.org/2022,40019)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2022 - 13 UF 164/22 (https://dejure.org/2022,40019)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2022 - 13 UF 164/22 (https://dejure.org/2022,40019)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • IWW

    § 117 Abs. 1 S. 4 FamFG; § 55 Abs. 1 S. 2 ZPO
    Familienrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die teilweise Zurückweisung eines Antrags auf Zahlung von Trennungsunterhalt; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Notwendiger Inhalt eines Wiedereinsetzungsantrags

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen die teilweise Zurückweisung eines Antrags auf Zahlung von Trennungsunterhalt; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Notwendiger Inhalt eines Wiedereinsetzungsantrags

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

    Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2022 - 13 UF 164/22
    Überlässt der Rechtsanwalt die Führung des Fristenkalenders einschließlich der Notierung und Überwachung von Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Fachkraft, hat er diese stichprobenartig zu überwachen, Vorkehrungen gegen eigenmächtige Fristveränderungen oder - wie hier - eigenmächtige Fristenlöschungen zu treffen und dies durch geeignete Anweisungen sicherzustellen (BGH NJW 2003, 1815 (1816); BeckOK ZPO/Wendtland, 46. Ed. 1.9.2022, ZPO § 233 Rn. 29).

    Zudem müssen sämtliche organisatorischen Maßnahmen überdies auch so beschaffen sein, dass unerwarteten Störungen des Geschäftsablaufs, etwa durch Überlastung oder wie hier durch noch nicht vollständig abgeklungene Erkrankung der zuständigen Angestellten, in geeigneter Weise begegnet werden kann (vgl. BGH NJW 2003, 1815, 1816).

    Insbesondere lässt der Vortrag der Antragstellerin, die qualifizierten Mitarbeiterinnen ihres Verfahrensbevollmächtigten hätten "nicht optimal" gehandelt, und die Rechtsanwaltsfachangestellte E... hätte "die Frist nicht eigenmächtig streichen dürfen" (Bl. 18 eAkte) nicht erkennen, welche konkreten allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen ihr Verfahrensbevollmächtigter zur Vermeidung versehentlicher bzw. eigenmächtiger Fristenstreichungen getroffen hat, und auf welche Weise er die Einhaltung entsprechender eindeutiger Anweisungen durch eine erforderliche zumindest stichprobenartige Kontrolle (vgl. BGH BeckRS 2012, 20503; NJW 2003, 1815 1816) überprüft.

  • BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2022 - 13 UF 164/22
    Wer vermeintlich Selbstverständliches nicht erwähnt (vgl. BGH, VersR 1978, 942, zum Erteilen des Berufungsauftrages an den Prozessbevollmächtigten) oder allgemeine, zusammenfassende Formulierungen verwendet, wo die Schilderung von Einzelheiten von Interesse sein kann (vgl. BGH, NJW 2002, 2107, 2108, zur Aufgabe zur Post; NJW 2002, 2180, 2181 zu den einzelnen Handlungen bei der Fristenkontrolle), genügt dieser Substantiierungslast nicht (Senat, aaO.).

    Neuer Tatsachenvortrag über einzelne Handlungen, die für das Erkennen und Wahren der versäumten Frist von Bedeutung sind, bislang aber nicht erwähnt wurden, kann hingegen nicht nachgeschoben werden (BGH, NJW 1998, 2678, 2679; 2000, 365, 366; 2002, 2107, 2108; 2002, 2180, 2181; BGH, Beschluss vom 23. September 2015 - IV ZB 14/15 -, Rn. 11; Senat aaO.).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 235/01

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Unfähigkeit eines Rechtsanwalts zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2022 - 13 UF 164/22
    Wer vermeintlich Selbstverständliches nicht erwähnt (vgl. BGH, VersR 1978, 942, zum Erteilen des Berufungsauftrages an den Prozessbevollmächtigten) oder allgemeine, zusammenfassende Formulierungen verwendet, wo die Schilderung von Einzelheiten von Interesse sein kann (vgl. BGH, NJW 2002, 2107, 2108, zur Aufgabe zur Post; NJW 2002, 2180, 2181 zu den einzelnen Handlungen bei der Fristenkontrolle), genügt dieser Substantiierungslast nicht (Senat, aaO.).

    Neuer Tatsachenvortrag über einzelne Handlungen, die für das Erkennen und Wahren der versäumten Frist von Bedeutung sind, bislang aber nicht erwähnt wurden, kann hingegen nicht nachgeschoben werden (BGH, NJW 1998, 2678, 2679; 2000, 365, 366; 2002, 2107, 2108; 2002, 2180, 2181; BGH, Beschluss vom 23. September 2015 - IV ZB 14/15 -, Rn. 11; Senat aaO.).

  • BGH, 14.06.1978 - VIII ZB 6/78

    Wiedereinsetzung - Gesuch - Darlegungspflicht - Glaubhaftmachung - Umstände der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2022 - 13 UF 164/22
    Erforderlich ist eine genaue Darstellung aller Umstände, die zwischen Beginn und Ende der Frist liegen und für die Antwort auf die Frage bedeutsam sind, wie und durch wessen Verschulden die Frist versäumt wurde (BGH, VersR 1978, 942; Senat aaO.).

    Wer vermeintlich Selbstverständliches nicht erwähnt (vgl. BGH, VersR 1978, 942, zum Erteilen des Berufungsauftrages an den Prozessbevollmächtigten) oder allgemeine, zusammenfassende Formulierungen verwendet, wo die Schilderung von Einzelheiten von Interesse sein kann (vgl. BGH, NJW 2002, 2107, 2108, zur Aufgabe zur Post; NJW 2002, 2180, 2181 zu den einzelnen Handlungen bei der Fristenkontrolle), genügt dieser Substantiierungslast nicht (Senat, aaO.).

  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 169/07

    Anforderungen an die Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2022 - 13 UF 164/22
    Ein Wiedereinsetzungsantrag erfordert nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 236 Abs. 2 S. 1 ZPO eine vollständige, aus sich heraus verständliche und geschlossene Schilderung, der sich entnehmen lässt, welche konkreten Umstände zum Versäumen der Frist geführt haben (BGH, NJW 2008, 3501, Rn. 15; NJW-RR 2005, 793, 794; Senat, Beschluss vom 13. Mai 2019 - 13 UF 94/18 -, Rn. 14 - 16, juris).
  • BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung von Vorfristen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2022 - 13 UF 164/22
    Neuer Tatsachenvortrag über einzelne Handlungen, die für das Erkennen und Wahren der versäumten Frist von Bedeutung sind, bislang aber nicht erwähnt wurden, kann hingegen nicht nachgeschoben werden (BGH, NJW 1998, 2678, 2679; 2000, 365, 366; 2002, 2107, 2108; 2002, 2180, 2181; BGH, Beschluss vom 23. September 2015 - IV ZB 14/15 -, Rn. 11; Senat aaO.).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZB 1/05

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei der Notierung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2022 - 13 UF 164/22
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn die Möglichkeit offen geblieben ist, dass die Einhaltung der Frist schuldhaft versäumt worden ist (vgl. BGH NJW 2006, 1520, Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2005 - II ZB 31/03

    Anforderungen an die Begründung der Berufung und die Darlegung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2022 - 13 UF 164/22
    Ein Wiedereinsetzungsantrag erfordert nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 236 Abs. 2 S. 1 ZPO eine vollständige, aus sich heraus verständliche und geschlossene Schilderung, der sich entnehmen lässt, welche konkreten Umstände zum Versäumen der Frist geführt haben (BGH, NJW 2008, 3501, Rn. 15; NJW-RR 2005, 793, 794; Senat, Beschluss vom 13. Mai 2019 - 13 UF 94/18 -, Rn. 14 - 16, juris).
  • BGH, 12.09.2012 - XII ZB 528/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichtenumfang des Rechtsanwalts bei der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2022 - 13 UF 164/22
    Insbesondere lässt der Vortrag der Antragstellerin, die qualifizierten Mitarbeiterinnen ihres Verfahrensbevollmächtigten hätten "nicht optimal" gehandelt, und die Rechtsanwaltsfachangestellte E... hätte "die Frist nicht eigenmächtig streichen dürfen" (Bl. 18 eAkte) nicht erkennen, welche konkreten allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen ihr Verfahrensbevollmächtigter zur Vermeidung versehentlicher bzw. eigenmächtiger Fristenstreichungen getroffen hat, und auf welche Weise er die Einhaltung entsprechender eindeutiger Anweisungen durch eine erforderliche zumindest stichprobenartige Kontrolle (vgl. BGH BeckRS 2012, 20503; NJW 2003, 1815 1816) überprüft.
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZB 10/98

    Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Beschwerde wegen der Versagung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2022 - 13 UF 164/22
    Neuer Tatsachenvortrag über einzelne Handlungen, die für das Erkennen und Wahren der versäumten Frist von Bedeutung sind, bislang aber nicht erwähnt wurden, kann hingegen nicht nachgeschoben werden (BGH, NJW 1998, 2678, 2679; 2000, 365, 366; 2002, 2107, 2108; 2002, 2180, 2181; BGH, Beschluss vom 23. September 2015 - IV ZB 14/15 -, Rn. 11; Senat aaO.).
  • BGH, 23.09.2015 - IV ZB 14/15

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die

  • OLG Brandenburg, 13.05.2019 - 13 UF 94/18
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